Geltungsbereich der Vignette in Österreich

Karte des Geltungsbereichs der Autobahnvignette in Österreich

Die österreichische Autobahnvignette ist eine obligatorische Mautmarkierung, die für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen (Schnellstraßen mit blauem Verkehrszeichen) in ganz Österreich erforderlich ist. Der Netzbetreiber ASFINAG betreibt über 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen, deren Nutzung mit einer gültigen Vignette oder einer elektronischen Vignette (digitale Vignette) erlaubt ist. Die Vignette gilt dabei für Pkw, Motorräder und leichte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Das österreichische Autobahnnetz ist in allen neun Bundesländern vorhanden, wobei die Vignette flächendeckend für alle Autobahnen (Autobahnen mit dem Kürzel A) und Schnellstraßen (Schnellstraßen mit dem Kürzel S) gilt – mit einigen wichtigen Ausnahmen, die wir weiter unten detailliert erläutern.

Für Besucher und Pendler ist es entscheidend, die Geltungsbereiche und Ausnahmen der Vignette zu kennen, um Bußgelder zu vermeiden und die Verkehrsregeln korrekt einzuhalten.

Autobahnen nach Bundesland

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Autobahnen und Schnellstraßen, die jeweils in den neun österreichischen Bundesländern verlaufen. Die Vignette ist hier grundsätzlich Pflicht, es sei denn, es bestehen Ausnahmen (siehe unten).

Bundesland Wichtige Autobahnen und Schnellstraßen Kilometer (ca.)
Wien A23 (Südosttangente), A21 (Wiener Außenringautobahn) ca. 60 km
Niederösterreich A1 Westautobahn, A2 Süd Autobahn, A21 Wiener Außenringautobahn, S5 über 600 km
Oberösterreich A1 Westautobahn, A8 Innkreis Autobahn, A9 Pyhrn Autobahn ca. 400 km
Salzburg A1 Westautobahn, A10 Tauernautobahn, A8 ca. 230 km
Tirol A12 Inntal Autobahn, A13 Brenner Autobahn (mit Sondermaut) ca. 280 km
Vorarlberg A14 Rheintal/Walgau Autobahn ca. 80 km
Kärnten A2 Süd Autobahn, A10 Tauernautobahn ca. 230 km
Steiermark A2 Süd Autobahn, A9 Pyhrn Autobahn, A10 Tauernautobahn ca. 400 km
Burgenland A3 Südost Autobahn, A4 Ost Autobahn ca. 180 km

Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Autobahnen empfehlen wir auch unsere Glossarseite mit Erläuterungen zu wichtigen Verkehrsbegriffen und Routen.

Lokale Besonderheiten und Hinweise

  • Brenner Autobahn (A13): Die Brenner Autobahn verlangt zusätzlich zur Vignette eine separate Sondermaut. Diese gilt für die Strecke zwischen Innsbruck und der italienischen Grenze und wird separat berechnet.
  • Tunnel mit Zusatzgebühren: Mehrere Tunnel, z. B. der Arlbergtunnel (A14) und der Tauern Tunnel (A10), erheben neben der Vignette zusätzliche Tunnelgebühren.
  • Straßen ohne Vignettenpflicht: Einige Autobahnabschnitte oder Schnellstraßen, vor allem Stadtautobahnen und kurze Verbindungsstrecken, sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Beispiel: Stadtautobahnen in Wien, Graz oder Linz.
  • Grenzübergänge: An manchen Grenzübergängen wird die Vignette häufig kontrolliert. Es ist ratsam, die Vignette vor dem Grenzübertritt zu erwerben, um Strafen zu vermeiden.
  • Winterliche Einschränkungen: In den Wintermonaten gelten auf bestimmten Strecken zusätzliche Regelungen, z. B. Winterreifenpflicht und Schneekettenempfehlungen. Die Vignette bleibt jedoch weiterhin Pflicht.
  • Besonderheiten für Lkw und schwere Fahrzeuge: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt nicht die Vignette, sondern das elektronische Mautsystem GO-MAUT. Diese Fahrzeuge müssen sich separat registrieren.
  • Motorräder: Motorräder benötigen ebenfalls eine Vignette. Diese ist günstiger als für Pkw und kann als Klebevignette oder digital erworben werden.
  • Elektrofahrzeuge: Auch Elektrofahrzeuge benötigen eine gültige Vignette für Autobahnen und Schnellstraßen, da die Vignettenpflicht unabhängig vom Fahrzeugantrieb ist.

Ausnahmen und besondere Fälle

1. Fahrten auf Autobahnabschnitten innerhalb von Städten

Bestimmte Abschnitte von Autobahnen, die komplett innerhalb von Stadtgebieten liegen, sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Dies betrifft beispielsweise Teile der A23 in Wien.

2. Kurzzeitige Nutzung ohne Vignette

Für Fahrten von weniger als 10 km auf bestimmten Autobahnabschnitten ohne alternativen Ausweg kann eine Strafe vermieden werden, wenn die Vignette nicht vorhanden ist. Dies ist aber nur eine Ausnahme und nicht als generelle Ausnahme zu werten.

3. Fahrzeuge mit Sondergenehmigung

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und gewisse Sonderfahrzeuge können von der Vignettenpflicht befreit sein, sofern sie eine gültige Ausnahmegenehmigung besitzen.

4. Elektronische Vignette vs. Klebevignette

Seit einigen Jahren ist die elektronische Vignette in Österreich offiziell anerkannt und ersetzt zunehmend die Klebevignette. Beide sind gültig, doch die elektronische bietet mehr Flexibilität und Vermeidung von Beschädigungen.

5. Nutzung von Mautstrecken ohne Vignette

Einige Mautstrecken (z.B. Autobahnen mit Sondermaut) sind von der Vignette unabhängig und erfordern separate Bezahlung. Die Nichtbeachtung kann zu hohen Strafen führen.

6. Übergangsregelungen für temporäre Fahrten

Bei kurzfristigem Aufenthalt in Österreich kann die Vignette für 10 Tage erworben werden. Für den längeren Aufenthalt sind 2-Monats- oder Jahresvignetten vorgesehen.

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